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Immer einen Schritt voraus...

Erbrecht und Testament in Deutschland

Das Erbrecht ist in Deutschland über die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Für den Fall, dass der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, welche Personen erbberechtigt sind. Dafür ist folgende Rangfolge grundlegend:

Erben erster Ordnung:

Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung:

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung:

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw.
Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.

Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines Testaments. Jedoch steht den Erben erster Ordnung unabhängig davon ein sogenannter Pflichtanteil zu.

Den Letzten Willen rechtsgültig niederschreiben kann jeder, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Wichtig ist aber, dass das Testament handschriftlich verfasst und mit vollständigem Namen, Datum und Unterschrift versehen ist. Außerdem sollten Sie Ihr Testament an einem Ort hinterlegen, an dem es später mit Sicherheit gefunden wird.
Absolute Sicherheit bietet das Aufsetzen des Testaments durch einen Notar. So ist es zuverlässig verwahrt und wird im Todesfall unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet.

Wir möchten Sie bitten, sich bezüglich Erbschaftsangelegenheiten juristisch beraten zu lassen. Gerne vermitteln wir die entsprechenden Kontakte.

Zeit für wichtige Entscheidungen.

Für den Notfall vorsorgen ‒
die Patientenverfügung

Niemand setzt sich gern mit der Möglichkeit auseinander, überraschend von einem Unfall oder einer schweren Krankheit getroffen zu werden. Doch noch unangenehmer ist die Vorstellung, sich in einem solchen Fall nicht mehr artikulieren und damit keinerlei Einfluss darauf nehmen zu können, was mit einem geschieht. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, über eine Patientenverfügung nachzudenken. Damit kann vorsorglich festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall getroffen werden sollen – und welche Sie ausschließen möchten.
Außerdem ist es ratsam, eine Person Ihres Vertrauens hinzuzuziehen und dieser eine Vorsorgevollmacht zu übertragen. So kann sie dafür sorgen, dass Ihre Wünsche genau so umgesetzt werden, wie Sie es wünschen. Doch natürlich ist Ihre Patientenverfügung auch ohne eine solche Vertrauensperson rechtskräftig. Außerdem ist es möglich, sie jederzeit zu ändern oder zu widerrufen.

Wir möchten Sie bitten, sich zu Ihrem eigenen Schutz vor dem Verfassen einer Patientenverfügung juristisch beraten zu lassen.

Zusätzliche Informationen und Ratschläge rund um die Patientenverfügung erhalten Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz:

Vorlage zum Download als PDF (externer Link)

Weitere nützliche Checklisten finden Sie in unserem Downloadbereich.

Organspende
Hilfsbereitschaft zeigen

Viele Menschen schrecken noch zurück vor der Bereitschaft zur Organspende. Dabei ist dies ein entscheidender Beitrag, um anderen Menschen ein längeres Leben zu ermöglichen. Außerdem werden durch die bewusste Entscheidung für oder gegen die Organspende – denn beides kann mithilfe des Organspendeausweises festgehalten werden – auch Ärzte entlastet. Denn immer wieder kommen diese aufgrund der geringen Bereitschaft und der hohen Zahl an Menschen, die auf Rettung hoffen, in Bedrängnis und sind daher gezwungen, in Fällen von Hirntod die Angehörigen um Erlaubnis zur Organspende zu bitten. Für die betroffenen Familien ist es zusätzlich belastend, sich mit einer solchen Frage auseinanderzusetzen.

Indem Sie einen Organspenderausweis ausfüllen, treffen Sie diese wichtige Entscheidung selbst und stellen damit sicher, dass niemand anders sich damit quälen muss. Sie können sich bei Ihrer Bereitschaft zur Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken. Zudem ist es möglich, auf dem Ausweis eine Person einzutragen, die im Ernstfall sofort benachrichtigt wird.

Zeigen Sie Verantwortung, indem Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen.

Sie bekommen den Organspendeausweis bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke. Alternativ können Sie einen Vordruck unter folgendem Link downloaden:

Organspendeausweis der BZgA (externer Link)

Wie erkläre ich meinen Kindern den Tod?

Kinder gehen anders mit dem Thema Tod um als wir. Die Vorstellung von Vergänglichkeit ist für sie oft noch nicht greifbar, gleichzeitig zeigt sich ihre Offenheit und Direktheit auch bei Themen, die uns unangenehm sind – z. B. indem sie uns mit überraschenden Fragen konfrontieren.
Wichtig ist, dass Sie solchen Fragen nicht ausweichen, sondern sich die Zeit nehmen, um in aller Ruhe die richtigen Antworten zu geben.

Seien Sie dabei ebenfalls offen und vor allem ehrlich. Und sprechen Sie auch über Ihre eigenen Gefühle. Sie brauchen Ihre Trauer nicht zu verstecken. Nur wenn Sie wirklich offen und ehrlich sind, kann Ihr Kind den Trauerfall verstehen und verarbeiten. Oft helfen Formulierungen und Beispiele aus der kindlichen Welt, um Ihre Gedanken für Ihr Kind nachvollziehbar zu machen.

Hilfreich sind auch Rituale, mit denen Sie gemeinsam den Verstorbenen ehren. Unternehmen Sie z. B. zusammen Aktivitäten, die diesem wichtig waren, oder zünden Sie regelmäßig auf dem Friedhof eine Kerze an. Solche Rituale sind nicht nur für Ihr Kind wohltuend.

Das nachfolgende Link ist ein guter Einstieg in den Dialog mit ihrem Kind und beleuchtet das Thema Tod auf kindgerechte Art und Weise. Dieses dortige Video steht auch als Bilderbuchversion bei der TrauerHilfe Müller zum Ausleihen bereit. Sprechen Sie uns einfach an.

Quelle: WDR; Leb wohl, lieber Dachs; © WDR VideoPodcast

Nachfolgend der Link auf die Seite.(einfach kopieren und in Ihren Browser einfügen)

Trauer bei Kindern Quelle WDR

https://www.wdrmaus.de/elefantenseite/eltern/themenschwerpunkte/themenschwerpunkte_trauer.php5

 

Vieles kann der Mensch entbehren,
nur der Mensch den Menschen nicht.

Ludwig Börne

Beileid bekunden ‒ Hilfe bei der Kondolenz

Bei einem Trauerfall im Freundeskreis oder näheren Umfeld stellt sich oft die Frage, wie man damit umgehen soll. Gerade in Zeiten der Trauer sind Menschen sehr sensibel und leicht können unbedachte Worte missverstanden werden oder zumindest unangemessen erscheinen. Doch ist es wichtig, die Furcht, etwas Falsches zu sagen, zu überwinden und das persönliche Mitgefühl auch offen zu äußern. Denn genau das spendet den Betroffenen Trost und neue Hoffnung.
Um Ihnen die Suche nach den richtigen Worten zu erleichtern, haben wir eine kleine Formulierungshilfe für Sie zusammengestellt:

Die Anrede

An Freunde und Bekannte

  • Liebe Barbara,
  • Lieber Dietmar,

An Vorgesetzte und Kollegen

  • Sehr geehrte Frau Doktor Breugel,
  • Sehr geehrter Herr Fischer,
Der Einstieg

An Freunde und Bekannte

  • Ich kann/Wir können noch nicht fassen, dass Dein Bruder einen tödlichen Unfall hatte/uns für immer verlassen hat.
  • Wir sind sehr traurig, dass Marie nicht mehr unter uns ist.
  • Mit großer Bestürzung habe ich vom tragischen Tod Deiner Tochter erfahren.

An Vorgesetzte und Kollegen

  • Zum Tode Ihres Mannes sprechen wir Ihnen unser tiefes Mitgefühl aus.
  • Mit großem Bedauern haben wir heute vom Tode Ihrer Frau Mutter erfahren.
  • Zu dem schweren Verlust durch den Tod Ihrer Frau spreche ich Ihnen mein herzliches Beileid aus.
  • Wir teilen mit Ihnen den schmerzlichen Verlust, den Sie durch den Tod von … erleiden müssen.
Wertschätzung der/des Verstorbenen

Wenn Sie die verstorbene Person gut oder sehr gut gekannt haben, fallen Ihnen sicher spontan Eigenschaften oder Erlebnisse ein, die Sie besonders geschätzt haben und die Ihnen unvergesslich bleiben werden.

  • Sie war meine beste Freundin, ich werde sie nicht vergessen.
  • Wir hatten ihn sehr gerne. Die Lücke, die er hinterlässt, wird nur schwer zu schließen sein.

Wenn Sie ein Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten formulieren, könnten Sie das etwa so tun:

  • In all den Jahren unserer Zusammenarbeit haben wir seine faire, herzliche Art und vor allem seine fachliche Kompetenz geschätzt.
  • Wir können wohl kaum ermessen, welchen Verlust sein Tod für Ihr Unternehmen darstellt.
  • Viele Menschen werden sich dankbar und liebevoll an sie erinnern.
  • Alle, die sie kennen durften, haben ihre ganz besondere Ausstrahlung und Hilfsbereitschaft geschätzt.
Der Schlussgruß

Was wünschen Sie Ihren Freunden/den Hinterbliebenen jetzt? Einhalt, Ruhe, Zeit zur Verarbeitung der Trauer? Möchten Sie ein Hilfsangebot formulieren? Auch dies passt sehr gut an den Schluss.

  • Sei umarmt
  • Mit stillem Gruß
  • In tiefer Trauer und innigem Mitgefühl
  • Ich bin sehr traurig und in Gedanken bei Euch.

Stehen Sie dem/den Trauernden nicht ganz so nahe, formulieren Sie den Schluss etwas distanzierter:

  • Wir fühlen und trauern mit Ihnen.
  • Ich wünsche Ihnen all die Kraft, die Sie jetzt brauchen, um das Leben allein zu meistern.
  • Ich kann nur ahnen, wie groß Ihr Schmerz und wie tief Ihre Trauer ist.
  • Ich bin für Dich da, wenn Du mich brauchst.

 

Nützliche Downloads

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Ihre persönliche Datenbank soll Ihnen eine nützliche Hilfe sein, Ihre persönlichen Dinge zu ordnen und eine gute Übersicht über all Ihre Daten zu haben.

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Merkhilfe zur Bestattung und Trauerfeier
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In diese Merkhilfe können Sie wichtige Termine rund um eine Trauerfeier eintragen und haben wichtigte Erledigungen im Blick.

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Erledigungen im Anschluss an die Beisetzung
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In diesem Dokument haben wir die wichtigsten Erledigungen im Anschluss an die Beisetzung für Sie zum Abhaken zusammengefasst.

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Blumensymbolik
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Damit Sie auch genau wissen, wofür die verschiedenen Blumen stehen, haben wir für Sie ein kleines Lexikon der Blumensymbolik als PDF zusammengestellt.

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